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Die alte Berufsunfähigkeitsrente / Erwerbsunfähigkeitsrente wurde zum 01.01.2001 für unter 40-jährige ersatzlos gestrichen, für ältere Arbeitnehmer erheblich gekürzt. Ansprüche können nur noch bei Erwerbsminderung geltend gemacht werden. Dabei spielt die berufliche Qualifikation oder der Status des Betroffenen keine Rolle mehr. Letztendlich entscheidet nur noch die zeitliche Einsetzbarkeit über die Höhe Ihres Rentenanspruches bei Erwerbsminderung. In unserem Berechnungsmodulen können Sie sich die Versorgungslücken selbst berechnen, die aufgrund der gesetzlichen Änderungen entstehen. Wir helfen Ihnen gerne bei Suche nach der für Sie passenden Lösung. Weitere Infos:
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